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Rehabilitationsmaßnahmen bei Asthma – was bezahlt die Kasse

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Rehabilitationsmaßnahmen bei Asthma
Wenn sich die Krankheit trotz guter ärztlicher Betreuung und Ihrer aktiven Mitarbeit verschlechtert, sodass Sie in Ihrem privaten und beruflichen Leben erheblich beeinträchtigt sind, kann eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme (Reha-Maßnahme) erforderlich sein. Sie sollten dafür unbedingt eine für Lungenerkrankungen spezialisierte Fachklinik wählen, die außer Patientenschulungen auch geeignete Atemtherapien, physikalische Maßnahmen und gegebenenfalls auch psychotherapeutische Verfahren anbietet. Beachten Sie dabei, dass Sie eine Reha-Maßnahme nur in einer Einrichtung durchführen lassen können, die mit Ihrer Krankenkasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Der Aufenthalt in einer solchen Klinik dauert in der Regel drei Wochen. Er kann aber verlängert werden, wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Bei berufsbedingtem Asthma kann neben einer medizinischen auch eine berufliche Rehabilitation notwendig sein. Das ist häufig bei Asthmatikern der Fall, die am Arbeitsplatz bestimmten Stäuben, Chemikalien, Rauch oder anderen Stoffen ausgesetzt sind, auf die sie allergisch reagieren. Sind die Beschwerden sehr ausgeprägt, bleibt oft nur die Möglichkeit, die bisherige Tätigkeit aufzugeben und in einer speziellen Bildungseinrichtung, zum Beispiel in einem der in ganz Deutschland vertretenen Berufsförderungswerke, einen neuen Beruf zu erlernen. Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation werden von unterschiedlichen Leistungsträgern (wie etwa der Deutschen Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften, der Bundesagentur für Arbeit) bewilligt. Welcher Träger zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, wie lange die Patienten bereits berufstätig waren.

Falls Sie aufgrund eines schweren berufsbedingten Asthmas eine berufliche Rehabilitation benötigen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse entsprechende Informationen einholen. Die gesetzlichen Kassen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern eine sorgfältige, individuelle Beratung zu gewähren. Das gilt auch, wenn andere Träger der Sozial- Versicherung für die Maßnahme zuständig sind. Die Krankenkasse muss Ihnen dann bei der Suche und der Kontaktaufnahme mit dem anderen Leistungsträger (zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft) behilflich sein.

Wann bezuschusst die Kasse eine Reha-Maßnahme?
Bei der Verordnung muss der Arzt abklären ob bei Ihnen eine Rehabilitationsbedürftigkeit, eine Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose gegeben sind. Bei der Entscheidung über Art, Dauer, Umfang und Durchführung einer Maßnahme stützt sich die Krankenkasse auf den Antrag des Versicherten, auf die ärztliche Verordnung, die Beurteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und gegebenenfalls auf weitere erforderliche Unterlagen. Anschließend teilt die Kasse sowohl dem Versicherten als auch dem Vertragsarzt ihre Entscheidung mit. Dabei muss sie eventuelle Abweichungen von der ärztlichen Verordnung begründen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.